Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
§ 1. Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer bzw. Besucher der Veranstaltung. Mit dem Erwerb eines Tickets oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.
§ 2. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Tickets auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde gibt durch Ausfüllen und Absenden des Bestellformulars ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Bestellbestätigung und Rechnung durch die Vorverkaufsstelle zustande.
(3) Tickets können ausschließlich von volljährigen und uneingeschränkt geschäftsfähigen Personen bestellt werden. Eine Ausnahme besteht bei Personen die mindestens 16 Jahre alt sind und wahlweise die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter zum Erwerb der Tickets haben oder diese mit Mitteln bewirken, die Ihnen zu diesemZweck oder zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind.
(4) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Die Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 3. Übertragung und Weitergabe von Tickets
(1) Die Weitergabe von Tickets an Dritte ist nur zulässig, sofern
a) gegen den Dritten kein Hausverbot besteht, das dem Kunden bekannt ist oder bekannt sein musste,
b) das Ticket nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Nennpreis weitergegeben wird,
c) kein gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf erfolgt,
d) das Ticket nicht personalisiert oder ausdrücklich als nicht übertragbar gekennzeichnet ist,
e) die Weitergabe nicht über nicht autorisierte Dritte oder Plattformen erfolgt,
f) die Übertragung nicht im Zusammenhang mit Werbeaktionen, Gewinnspielen oder ähnlichen Zwecken steht.
(2) Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist der Veranstalter berechtigt,
a) das Ticket zu sperren und den Zutritt entschädigungslos zu verweigern,
b) ein Hausverbot auszusprechen,
c) den künftigen Erwerb von Tickets zu untersagen,
d) eine angemessene Vertragsstrafe bis zu 1.000 EUR zu verlangen, deren Höhe der gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaigeSchadensersatzansprüche angerechnet.
(3) Im Falle des Ticketverlusts erfolgt kein Ersatz.
§ 4. Einlass und Sicherheitskontrollen
(1) Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird nur mit gültigem Ticket gewährt. Das Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass für eine Person; ein Wiedereinlass nach Verlassen ist ausgeschlossen.
(2) Beim Einlass kann das Sicherheitspersonal Leibes- und Taschenkontrollen durchführen.
(3) Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund den Einlass verweigern, insbesondere bei Mitführen verbotener Gegenstände (vgl. hierzu § 5), offensichtlich berauschtem Zustand, menschenverachtender Einstellung oder Verstoß gegen Jugendschutz-Bestimmungen.
(4) Im Falle einer berechtigten Einlassverweigerung verfällt das Ticket; eine Rückerstattung erfolgt nicht.
§ 5. Verbotene Gegenstände
(1) Das Mitführen von Glasbehältern, WaGen, pyrotechnischen Gegenständen, Tieren, Drohnen, politischen, religiösen oder kommerziellen Gegenständen und sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
(2) Das Personal ist berechtigt, bei Verstößen einen sofortigen Verweis auszusprechen und verbotene Gegenstände vorübergehend in Verwahrung zu nehmen.
§ 6. Hausrecht und Verhaltensregeln
(1) Das Hausrecht wird vom Veranstalter und dessen Personal ausgeübt. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
(2) Es ist insbesondere untersagt,
a) verbotene Gegenstände (vgl. hierzu § 5) mitzuführen,
b) Gewalt auszuüben,
c) Gegenstände zu werfen,
d) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten,
e) bauliche Anlagen zu beschädigen,
f) ohne Erlaubnis Handel zu treiben oder Werbung zu machen,
g) nicht freigegebene Bereiche zu betreten.
(3) Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke sind mit handelsüblichen Geräten erlaubt; darüber hinausgehende Aufnahmen und deren VeröGentlichung bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.
(4) Bei Verstößen kann ein Verweis vom Gelände und ein Hausverbot ausgesprochen werden; das Ticket verliert seine Gültigkeit, eine Rückerstattung erfolgt nicht.
§ 7. Veranstaltungsabsage und Ablauf
(1) Bei Absage vor Veranstaltungsbeginn wird der Ticketpreis erstattet.
(2) Die Veranstaltung wird unabhängig von der Witterung – also auch bei schlechtem Wetter, Regen oder ähnlichem - durchgeführt.
(3) Bei Abbruch aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Erstattung, es sei denn, dem Veranstalter ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
(4) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(5) Änderungen im Ablauf, bei einzelnen Programmpunkten oder die Absage / der kurzfristige Austausch einzelner Künstler berechtigen nicht zu Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
§ 8. Lautstärke und Gesundheitsschutz
Der Besucher ist sich der erhöhten Lautstärke bewusst und wird auf die Gefahr von Hörschäden hingewiesen. Die Verwendung von Ohrstöpseln wird empfohlen.
§ 9. Jugendschutz
(1) Es gelten die gesetzlichen Jugendschutz-Bestimmungen.
(2) Der uneingeschränkte Zutritt ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Personen ab 16 Jahren ist Freitag und Samstag der Zutritt bis 0 Uhr gestattet. Am Sonntag ist auch Familien mit Kindern unter 16 Jahren der Zutritt gestattet.
§ 10. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(3) Für verlorene oder beschädigte Gegenstände wird nicht gehaftet.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte dürfen Bild- und Tonaufnahmen der Besucher anfertigen und diese für Zwecke der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation in allen Medien nutzen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Der Veranstalter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist und der Kunde rechtzeitig informiert wird.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(4) Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.